Luftunterstützung durch das Österreichische Bundesheer

Assistenz durch das Bundesheer: Unterstützung auf Anforderung Das Österreichische Bundesheer unterstützt gegebenenfalls auf Anforderung, wie hier in dieser Slideshow des Bundesheers dargestellt: Die Anforderung von Luftfahrzeugen mittels Assistenzanforderung erfolgt über die Landeswarnzentralen, wobei eine Assistenzanforderung laut Wehrgesetz nicht von der Ausrufung einer Katastrophe abhängig ist. Die Alarmierung erfolgt durch 144 Notruf NÖ.

Assistenz durch das Bundesheer: Unterstützung auf Anforderung

Das Österreichische Bundesheer unterstützt gegebenenfalls auf Anforderung, wie hier in dieser Slideshow des Bundesheers dargestellt:

Die Anforderung von Luftfahrzeugen mittels Assistenzanforderung erfolgt über die Landeswarnzentralen, wobei eine Assistenzanforderung laut Wehrgesetz nicht von der Ausrufung einer Katastrophe abhängig ist.

Die Alarmierung erfolgt durch 144 Notruf NÖ.

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